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Das Konnossement

Bill of Lading

Das Konnossement, (engl. Bill of Lading), auch Warenwertpapier genannt, dient als Beweisunterlage für den Vertrag zwischen dem Empfgänger der zu transportierenden Ware und des Verschiffungsspediteurs, welcher das Konnossement erstellt. Des Weiteren repräsentiert es den Wert der Ware.

Das Konnossement muss folgende Angaben beinhalten:

  1. Empfänger (Consignee)
  2. Ablader (Shipper)
  3. Verfrachter (Reederei)
  4. Schiffsname
  5. Ladehafen (Port of Loading – POL)
  6. Löschhafen (Port of Discharge – POD)
  7. Sendungsdetails (Art der Güter, Maße, Anzahl der Packstücke, Gewicht, Markierungen, IMO-Daten, falls eine Gefahrgutsendung vorliegt)
  8. Bestimmung über die Fracht (collect oder prepaid)
  9. Ort und Datum der Erstellung des Konnossements
  10. Unterschrift
  11. Anzahl der Originale

Das Konnossement einer Sendung besteht aus Originaldokumenten und Kopien. Diese müssen als solche gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Kopien wird vom Ablader bestimmt. Im Überseeverkehr werden in der Regel 3 Originale erstellt. Im europaweiten Güterverkehr werden 2 ausgestellt.

Konnossementarten:

  1. Übernahmekonnossement („received for shipment B/L“)
  2. Bordkonnossement („shipped on Board B/L“)
  3. Sammelkonnossement („groupage B/L“)
  4. Multimodales Transportkonnossement ( „multimodal transport B/L“)
  5. Durchkonnossement („through B/L“)
  6. Express Cargo Bill (ECB)/Sea Waybill