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Informationen zu Schwertransport

Schwertransport

Wird bei einem Frachtguttransport die gesetzlich vorgegebene Abmessung, das Gesamtgewicht oder beides überschritten, fällt er in die Kategorie von Schwertransporten. Für diese Art von Beförderungen sieht der Gesetzgeber die Erteilung einer Genehmigung vor, die in § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist. Benötigt wird zudem noch eine Ausnahmegenehmigung, verankert im § 70 der StVZO. Dauergenehmigungen, die eine Gültigkeit für ein Jahr besitzen, können für Schwertransporte beantragt werden die eine Höchstlänge von 23,6 Metern, eine maximale Breite von drei Metern, eine Höhe von vier Metern sowie ein Gewicht von 41,8 Tonnen nicht überschreiten. Diese kennzeichenbezogenen Genehmigungen können aufgrund eines vom Technischen Überwachungsverein erstellten Gutachten für Zugmaschinen und Aufleger erteilt werden.

Auch die Fahrzeiten, in denen Schwertransporte auf den Straßen unterwegs sind, sind gesetzlich streng reglementiert. Übersteigt ein Frachtguttransport die Breite von 3,20 Metern nicht, wird die Beförderung in der Regel in einer verkehrsarmen Zeit erlaubt. Nicht durchgeführt werden darf der Transport dann am Morgen zwischen 6 Uhr und 8.30 Uhr sowie in der zweiten Tageshälfte von 15.30 Uhr bis 19 Uhr. Generell gilt jedoch, dass Schwertransporte von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9 Uhr und 15 Uhr abgewickelt werden müssen. Nur in der Nacht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr dürfen Verfrachtungen durchgeführt werden, wenn beispielsweise ein Container die Breite von 3,20 Metern übertrifft. Hierfür muss eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Auch geben Containermaße und -gewicht den Ausschlag, ob der Frachtguttransport von Schwertransportbegleitfahrzeugen, der Polizei oder von beiden eskortiert werden muss. Ebenso gibt es Zeiten, in denen überhaupt kein Schwertransport durchgeführt werden darf, beispielsweise während der Ferienzeit auf bestimmten Bundesautobahnen. Festgelegt sind diese Sperrzeiten im Auflagenkatalog ‚RGST’.

Für die Durchführung eines Schwertransports ist die Wahl des richtigen Logistikers von ausschlaggebender Bedeutung. Professionelle Kenntnisse über den Transport von OOG (Out of Gauge Cargo) sowie Erfahrungen in Break-Bulk und Prelashed können Garant für eine erfolgreiche Versendung sein. Nicht zu vernachlässigen ist die Wahl des korrekten Transportequipments. Die exakt benötigten Containermaße sowie die für den Frachtvorgang erforderliche Beschaffenheit der Container können durchaus Auswirkungen auf die Gesamtkosten des Schwertransportes haben.